Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finden Sie nebenstehend unter der Rubrik „Weiterführende Dokumente“.
Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Bevor Sie einen Antrag beim BAFA einreichen, versichern Sie sich bitte, dass das Antragsformular aktuell ist.
Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine Förderung bei der KfW gestellt wurde).
Einige der technischen Förderanforderungen wurden verändert. Dies gilt insbesondere für die Förderung von effizienten Wärmepumpen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Anforderungen gelten und welche Nachweise vorzulegen sind.
Hinweis: Es sind nur solche Anlagen förderbar, die einem Gebäude dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand). Anlagen in oder auf Neubauten werden nicht gefördert.
Haben Sie Interesse an der Errichtung einer thermischen Solaranlage, einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe? Oder haben Sie bereits eine derartige Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien errichtet?
Unter den links nebenstehenden Rubriken „Solarthermie“, „Biomasse“ und „Wärmepumpe“ sowie „Innovationsförderung“ und „Visualisierung“ finden Sie die Informationen, die Sie für eine Förderung benötigen. Hier können Sie unter anderem nachlesen:
Die jeweils für Ihren Anlagentyp zu verwendenden Antragsformulare finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“. Um Ihnen das Ausfüllen des Antrags zu erleichtern, gibt es zu jedem Antrag eine sogenannte Checkliste. Anhand dieser können Sie überprüfen, ob Ihr Antrag richtig und vollständig ausgefüllt ist.
Bitte beachten Sie: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen verkürzt die Bearbeitungsdauer!
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011. Die Förderrichtlinien sowie eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten finden Sie ebenfalls nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“.
Hinweis: Eine Förderung des BAFA ist nicht mit einer Förderung für diesselbe Maßnahme aus den KfW- Programmen „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 151 und 430), „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218) und „Sozial Investieren- Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157) kumulierbar.
Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel Auskunft.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 515, 521, 524, 525
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800
Antragsformulare: